Das Bayerische Oberste Landesgericht weist die Sammelklage gegen Werbung bei Amazon Prime Video ab. Nun droht der Gang vor den Bundesgerichtshof.
Werbung bleibt Teil des Standard-Abos
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage gegen die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video abgewiesen. Die Entscheidung stärkt vorerst die Position des Streaming-Anbieters bei der Umsetzung seines hybriden Abo-Modells. Die klagende Verbraucherzentrale Sachsen scheiterte sowohl inhaltlich als auch an formalen Hürden.Keine vertragliche Zusicherung von Werbefreiheit
In erster Instanz wies das Bayerische Oberste Landesgericht die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen ab. Nach Ansicht der Richter stellte die Einführung von Werbeunterbrechungen keine Vertragsverletzung dar. Den Kunden sei vertraglich keine dauerhafte Werbefreiheit zugesichert worden. Zudem sah das Gericht keine ausreichenden Belege dafür, dass Amazon den Dienst im relevanten Zeitraum explizit als werbefrei beworben hatte.
Formale Mängel: Klage bereits als unzulässig eingestuft
Neben der inhaltlichen Begründung scheiterte die Sammelklage an formalen Kriterien des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG). Das Gericht stellte fest, dass die geltend gemachten Ansprüche der betroffenen Verbraucher nicht die erforderliche Gleichartigkeit aufweisen. Da diese rechtliche Homogenität fehlte, wurde die Klage bereits als unzulässig abgewiesen.
Verbraucherschützer streben Revision vor dem BGH an
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Ziel ist es, das Verfahren vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu bringen, um eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Dabei soll grundsätzlich geklärt werden, inwieweit Streaming-Anbieter bestehende Verträge nachträglich einseitig ändern dürfen und welche Rechte Verbrauchern in solchen Fällen zustehen.
Uneinheitliche Rechtsprechung in erster Instanz
Der aktuelle Beschluss ist Teil einer größeren juristischen Auseinandersetzung um das Geschäftsmodell von Amazon. Seit Anfang 2024 schaltet der Online-Riese im Standard-Abonnement von Prime Video Werbung; für ein werbefreies Streaming wird eine zusätzliche monatliche Gebühr fällig. Während das Bayerische Oberste Landesgericht diese Praxis nun stützte, hatte ein anderes Gericht die Maßnahme in erster Instanz bereits als rechtswidrig eingestuft. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Häufige Fragen zum Urteil
Warum wurde die Klage abgewiesen?
Das Gericht sah keine Vertragsverletzung, da den Kunden vertraglich keine dauerhafte Werbefreiheit zugesichert wurde. Zudem scheiterte die Klage an formalen Mängeln bezüglich der Gleichartigkeit der Verbraucheransprüche.
Was ändert sich jetzt für Prime-Mitglieder?
Vorerst bleibt die aktuelle Regelung bestehen: Das Standard-Abo enthält Werbung, während für ein werbefreies Erlebnis eine zusätzliche Gebühr fällig wird.
Wie geht der Rechtsstreit weiter?
Die Verbraucherzentrale Sachsen strebt eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an, um eine endgültige, höchstrichterliche Klärung herbeizuführen.