Die EU verschärft die Google DMA-Vorgaben: Ab 2027 muss Google Suchdaten teilen und Android für alternative KI-Assistenten öffnen, um den Wettbewerb zu stärken.
Die EU-Kommission entschied, dass Google seine Daten mit Drittanbietern teilen müsse
Die Europäische Kommission verschärft die regulatorischen Vorgaben für Google im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Wettbewerb im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und der Suchmaschinen deutlich zu stärken sowie bestehende Marktzugangsbarrieren für Drittanbieter abzubauen.
Mehr Wettbewerb bei KI und Suchmaschinen
Mit den neuen Vorgaben reagiert die EU-Kommission auf die anhaltende Dominanz des Tech-Konzerns. Durch den Abbau von Barrieren sollen alternative Anbieter eine faire Chance erhalten, eigene innovative Lösungen auf den Markt zu bringen. Dies betrifft insbesondere zwei Kernbereiche: das mobile Betriebssystem Android und den Zugang zu Googles umfangreichen Suchdaten.
Öffnung von Android für alternative KI-Assistenten
Ein zentraler Aspekt der neuen Regulierung ist die Öffnung des Android-Betriebssystems. Bislang sind Googles eigene KI-Lösungen tief in das System integriert, während alternative Assistenten nur eingeschränkten Zugriff auf zentrale Funktionen haben. Dies soll sich grundlegend ändern:
- Gleichberechtigter Zugriff: Drittanbieter müssen künftig denselben Zugriff auf zentrale Systemfunktionen erhalten wie Googles eigene Dienste.
- Freie Nutzerwahl: Anwender sollen ihren bevorzugten KI-Assistenten frei wählen und nahtlos in alltägliche Anwendungen integrieren können.
Offenlegung der Suchdaten unter strengem Datenschutz
Darüber hinaus wird Google verpflichtet, seine umfangreichen Suchdaten für Wettbewerber zu öffnen. Drittanbieter erhalten Zugriff auf Datensätze, die für die Entwicklung moderner Such- und KI-Anwendungen essenziell sind. Dabei gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen:
Um den Datenschutz zu gewährleisten, müssen alle weitergegebenen Daten vollständig anonymisiert werden. Google darf die Weitergabe dieser Daten nur dann einschränken, wenn konkrete Risiken für die Cybersicherheit oder den Datenschutz nachgewiesen werden können.
Zeitplan: Umsetzung in Etappen bis 2027
Die Umsetzung dieser rechtlich bindenden Vorgaben erfolgt zeitlich gestaffelt, um den Marktteilnehmern eine geplante Anpassung zu ermöglichen:
- Anfang 2027: Start der verpflichtenden Weitergabe der anonymisierten Suchdaten an Drittanbieter.
- Mitte 2027: Vollständige Umsetzung der Anpassungen innerhalb des Android-Ökosystems, sodass die Änderungen für die Nutzer spürbar werden.